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   OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06   

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https://dejure.org/2006,28325
OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06 (https://dejure.org/2006,28325)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04.04.2006 - 4 LB 2/06 (https://dejure.org/2006,28325)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 04. April 2006 - 4 LB 2/06 (https://dejure.org/2006,28325)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • nomos.de PDF, S. 40

    Drittanfechtung eines begünstigenden Bescheides über Umweltinformationen

  • lda.brandenburg.de PDF

    Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung, Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Drittbetroffenheit - Aussonderungen - Interessenabwägung - Konkurrierende Rechtsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Aussonderungen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, Interessenabwägung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 847
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06
    Ein Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ist auf Antrag eines Beteiligten durchzuführen, wenn sich die zuständige obere Aufsichtsbehörde weigert, nach Auffassung des Gerichts der Hauptsache entscheidungserhebliche Akten und Unterlagen vorzulegen oder wenn sich der Geheimnisschutzsuchende gegen die Preisgabe wendet (siehe hierzu BVerwG, Beschl. v. 15.08.2003 - 20 F 8/03 -, NVwZ 2004, 105).

    Ein "in-camera"-Verfahren vor dem Gericht der Hauptsache schließt das geltende Recht aus (BVerwG, Beschl. v. 15.08.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06
    Dem steht auch der Umstand nicht entgegen, dass dem Beigeladenen bisher die Informationen nicht erteilt wurden (BVerwG, Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 301, 311).
  • EuGH, 09.09.1999 - C-217/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06
    Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 09. September 1999 (Rs C - 217/97) jedoch das Fehlen einer ausdrücklichen Vorschrift dieses Inhalts beanstandet.
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4599
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06
    Nach Auffassung des Gerichtshofes gebieten Gründe der Rechtssicherheit die Aufnahme einer solchen Bestimmung, damit Personen, die den Zugang zu Umweltinformationen begehren, nicht über den Umfang ihrer Informationsrechte im Unklaren gelassen werden (Gesetzesbegründung BT-DRS 14/4599, S. 162).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06
    Bloße negative Auswirkungen auf die Rechte Dritter, selbst wenn sie gewiss sind, rechtfertigen es nicht, dem Einzelnen das Recht auf Berufung auf die Bestimmung einer Richtlinie gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat zu versagen (EuGH, Urt. v. 07.01.2004, Rs C - 201/02, Rn. 57 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.10.2005 - 7 C 5.04

    Umweltinformation; informationspflichtige Stelle; Stelle öffentlicher Verwaltung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 18.10.2005 - 7 C 5.04 -, NVwZ 2006, 343) ausgeführt hat, mangels abweichender Übergangsregelung erstrecke sich der Geltungsbereich des neuen UIG auch auf noch nicht "bestandskräftig" erledigte Anträge, steht dies im Zusammenhang mit der Erhebung einer Verpflichtungsklage und lässt sich auf den Anfechtungsprozess nicht übertragen.
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2006 - 4 LB 2/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 29.03.1996 - 1 C 28.94 -, InfAuslG 1997, 24) bestimmt sich der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklagen in erster Linie nach dem materiellen Recht und - wenn diesem keine Anhaltspunkte für den maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt zu entnehmen sind - grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 - 10 S 413/15

    Darlegungspflichten bei beabsichtigter Stattgabe eines Antrages auf

    Der bloße "Nichtvollzug" eines drittbelastenden Verwaltungsakts ändert nichts daran, dass von der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung auszugehen ist (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 04.04.2006 - 4 LB 2/06 - NVwZ 2006, 847 zum UIG; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.04.2014 - 8 A 654/12 - NWVBl. 2015, 145, 148 zum VIG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 LB 2/06 -, NVwZ 2006, 847 = juris Rn. 9, und VG München, Urteil vom 22. November 2012 - M 18 K 11.4507 -, juris Rn. 20; a. A. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Juni 2005 - 12 A 182/02 -, Abdruck S. 17 f.
  • OVG Hamburg, 20.09.2021 - 3 Bf 87/18

    Zur Frage des Informationszugangs zu einem anwaltlichen Schriftsatz

    Grundsätzlich ist auch im Informationszugangsrecht anerkannt, dass für die Beurteilung des geltend gemachten Informationsanspruchs im Fall einer wie auch hier vorliegenden (Dritt-)Anfechtungsklage das zur Zeit der letzten Behördenentscheidung anwendbare Recht maßgeblich ist (VGH Mannheim, Urt. v. 21.3.2017, 10 S 413/15, DVBl. 2017, 786, juris Rn. 28; OVG Münster, Urt. v. 1.4.2014, 8 A 654/12, DVBl. 2014, 1331, juris Rn. 93 ff.; OVG Schleswig, Beschl. v. 4.4.2006, 4 LB 2/06, NVwZ 2006, 847, juris Rn. 9), so dass vorliegend § 9 Abs. 1 HmbTG einschlägig wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 LB 2/06 -, NVwZ 2006, 847 = juris Rn. 9, und VG München, Urteil vom 22. November 2012 - M 18 K 11.4507 -, juris Rn. 20; a. A. VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 9. Juni 2005 - 12 A 182/02 -, Abdruck S. 17 f.
  • VG Schleswig, 13.02.2007 - 12 B 85/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - Rechtsgrundlage und Interessenabwägung bei

    So habe es auch das OVG Schleswig im Beschluss vom 04.04.2006 (Az.: 4 LB 2/06, NVwZ 2006, 847, 848) entschieden.

    Der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat die Berufung zugelassen und im Gegensatz zur Kammer eine unmittelbare Anwendung UIRL nach Ablauf der Umsetzungsfrist bejaht (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschluss vom 04.04.2006 - 4 LB 2/06 -, NuR 2006, 470).

    Ein "Vorgriff" auf das noch nicht in Kraft getretene (neue) Informationsfreiheitsgesetz Schleswig-Holstein (vgl. dazu den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein, Drucksache 16/722) ist unstatthaft, ohne dass es noch auf die Frage ankommt, ob es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines begünstigenden Bescheides, der belastende Drittwirkung entfaltet, auf den Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ankommt (OVG, Beschluss vom 04.04.2006 - 4 LB 2/06 a.a.O.) oder ob der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts maßgeblich sein muss (so das Kammerurteil vom 09.06.2005, Az.: 12 A 182/02).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - 15 B 1077/20
    vgl. OVG NRW, Urteil vom 1. April 2014 - 8 A 654/12 -, juris Rn. 93 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21. März 2017 - 10 S 413/15 -, juris Rn. 28; Bay. VGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - 20 BV 15.2208 -, juris Rn. 22; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4. April 2006 - 4 LB 2/06 -, juris Rn. 9.
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